Leise rieselt das Gift...
Bei der Verbrennung von Feuerwerkskörpern wird eine Mischung an chemischen Stoffen explosionsartig freigesetzt. Beim Abbrennen laufen zwischen den vermengten Stoffen chemische Reaktionen ab (sog. Stoffumwandlung); dabei bilden sich eine Vielzahl neuer Substanzen unbekannter Zusammensetzung und Giftigkeit.
Feuerwerksqualm besteht grösstenteils aus lungengängigem und giftigem Feinstaub (PM10), welcher nicht nur für kranke, sondern auch für gesunde Personen eine Gefahr bedeutet.
Das bisschen Feuerwerk macht doch nichts....
Laut offiziellen Angaben werden in der Schweiz pro Jahr etwa 2000 Tonnen Feuerwerkskörper abgebrannt à von „einem Bisschen“ lässt sich da wohl kaum mehr reden...
Die Schweizer müssen wieder eine "Sonderwurst" haben betr. Feuerwerk...
Andere Länder wie gerade England, Indien oder auch Hawaii haben enorme Probleme in Bezug auf Feuerwerk à Feuerwerk ist schon lange kein regionales oder nationales Problem mehr, sondern ein weltweites!
Der Feinstaub
aus den Feuerwerkskörpern ist ein <Peanut> im Vergleich zu demjenigen aus
dem Verkehr...
Lässt sich eine (völlig
unnötige) Umweltbelastung wirklich dadurch rechtfertigen, dass es ja noch
schlimmere gibt? à
Bundesverfassung, Art.
74/1: <<Der Bund erlässt Vorschriften über den Schutz des Menschen und
seiner natürlichen Umgebung vor schädlichen oder lästigen
Einwirkungen.>> und Bundesverfassung, Art. 118/1 und 2a: <<(1) Der
Bund trifft im Rahmen seiner Zuständigkeiten Massnahmen zum Schutz der
Gesundheit. (2) Er erlässt Vorschriften über: (a.) den Umgang mit
Lebensmitteln sowie mit Heilmitteln, Betäubungsmitteln, Organismen, Chemikalien
und Gegenständen, welche die Gesundheit gefährden können.>>
Warum wollen einige wenige so vielen den Spass an Feuerwerk verderben?
Menschen mit Atemwegserkrankungen, (Metall-)Allergien, Chemikalienunverträglichkeit, Herz- und Kreislauferkrankte, kleine Kinder und alte Menschen: sie alle sind in vorderster Front durch Feuerwerk, resp. durch den dadurch in die Luft freigesetzten Chemikalienmix, betroffen.
Ueber ein Viertel der Gesamtbevölkerung leidet bereits bei geringer körperlicher Anstrengung unter Atemnot. Laut der Lungenliga Schweiz sind 10% der Kinder und rund 7% der Erwachsenen in der Schweiz von Asthma betroffen. Selbsthilfegruppen schätzen die Zahl der MCS-Betroffenen auf einige Hundert. à Die Wahrheit ist, dass eine Minderheit von Feuerwerksfanatikern einen Grossteil der Bevölkerung mit ihrer Feuerwerkerei terrorisiert!
Können sich
die "sogenannt gesundheitlich Betroffenen" nicht einfach etwas
zusammenreissen – es geht ja nur um zwei Tage im Jahr?
Es handelt sich längst nicht mehr nur um zwei Tage pro Jahr. Immer öfters wird auch unter dem Jahr Feuerwerk abgebrannt, in manchen Quartieren beinahe alle paar Tage.
Die Beschwerden der Betroffenen sind vielfältig: Augenschmerzen, Ohrenschmerzen, Kopfschmerzen, Uebelkeit, Durchfall, Atembeschwerden bis hin zu schwersten Asthmaanfällen, Schwindel, Zittern, Kreislaufprobleme, Herzbeschwerden, Nervenschmerzen am ganzen Körper etc. à ein "Zusammenreissen" oder "über sich ergehen lassen" ist bei solch starken körperlichen Beschwerden weder zumutbar noch möglich!
Feuerwerk ist doch nur ein "harmloser Freizeitspass"
Verbrennungen, Verstümmelungen von Gliedmassen, Augenverletzungen, Gehörschäden, lebensbedrohliche Asthmaanfälle usw. .... tönt das wirklich so harmlos?
Feuerwerk wird ganz bewusst dazu benutzt um andere zu terrorisieren, verletzen (wird immer öfters "eingesetzt" z.B. bei Demonstrationen, Fussballmatchs etc. aber auch gegen unsere wehrlosen Tiere), Eigentum zu zerstören und Sachschaden zu verursachen: in letzter Zeit werden immer wieder Brunnen, Briefkästen, Telefonkabinen etc. buchstäblich in die Luft gesprengt à hier zeigt sich, über was für eine grosse Sprengkraft einzelne Feuerwerkskörper verfügen!
Tiere nehmen
Feuerwerk doch gar nicht wahr...
Verbrennungen, Augenschäden, Knalltraumata bis hin zu irreversiblen Gehörschäden, Herzschlag, Schockzustände mit Todesfolge: das ist nur eine unzureichende Aufzählung dessen, was Tiere durch Feuerwerk erleiden.
Die stundenlange Knallerei von Feuerwerk ist eine akustische Folter für unsere Tiere! à Art. 2 des Tierschutzgesetzes besagt: <<Niemand darf einem Tier ungerechtfertigt Schmerz, Leiden oder Schäden zufügen oder es in Angst versetzen.>>
Während der Zeit der Feuerwerkerei wird eine medikamentöse Ruhigstellung sowie bestimmte Schutz- und Verhaltensstrategien und zunehmend auch eine "Lärmtherapie" für unsere Haustiere empfohlen à es wäre einleuchtender, die Ursache des Leidens unserer Tiere zu beseitigen – oder wenigstens stark einzuschränken.
Abfallproblem
Zusätzlicher, völlig unnötiger Abfall (ausgebrannte Papierhüllen von Böllern etc.) muss entsorgt werden.
Sachschaden
Feuerwerk verursacht jährlich Schäden in Millionenhöhe, ein grosser Teil davon sind Brände à der nichtfeuerwerkende Bevölkerungsteil zahlt mit (z.B. über Prämien für die Gebäude- oder Krankenversicherung etc.)!
Feuerwerk in Kinderarbeit
Ein Teil des Feuerwerks stammt aus Fernost (China etc.). Die Herstellung erfolgt grösstenteils unter menschenverachtenden Bedingungen; Bestimmungen zum Umgang mit den gesundheitsschädlichen Inhaltsstoffen des Feuerwerks existieren häufig gar nicht oder werden missachtet à Käufer von Feuerwerk aus solchen Produktionen unterstützen diese schlimmen Zustände bzw. machen sie erst möglich.
An welchen Tagen
darf ohne Bewilligung Feuerwerk abgebrannt werden?
In der Schweiz ist das Abbrennen von Feuerwerk nur am 1. August und an Silvester gestattet; ansonsten braucht es Ausnahmebewilligungen. (Mancherorts ist es auch am 31. Juli und/oder am Funkensonntag gestattet, Feuerwerk abzubrennen.)
Nähere Angaben darüber finden Sie im Ortspolizeireglement Ihrer Gemeinde.
Gesetzliche
Bestimmungen
Feuerwerkskörper fallen als pyrotechnische Gegenstände für Vergnügungszwecke unter das Sprengstoffgesetz. Die Sprengstoffverordnung verdeutlicht die Regelungen des Sprengstoffgesetzes.
Das
"Bundesgesetz vom 25. März 1977 über explosionsgefährliche Stoffe
(Sprengstoffgesetz)", Abkürzung SprstG, Inkrafttreten: 1. Juni 1980, kann
als pdf-Datei (16 Seiten, 75 KB) unter http://www.admin.ch/ch/d/sr/c941_41.html
heruntergeladen werden.
Die
"Verordnung vom 27. November 2000 über explosionsgefährliche Stoffe
(Sprengstoffverordnung)", Abkürzung SprstV, Inkrafttreten: 1. Februar
2001, kann als pdf-Datei (72 Seiten, 3549 KB) unter http://www.admin.ch/ch/d/sr/c941_411.html
heruntergeladen werden.
Beides kann auch beim Bundesamt für Bauten und Logistik, Drucksachen, Holzigkofenweg 36, 3003 Bern, Tel. 031/325 50 50 bestellt werden.
Weshalb diese
Petition?
All diese Fakten lassen eigentlich nur einen logischen Schluss zu: Feuerwerk müsste verboten werden! Für eine so rigorose Lösung wird es aber – zum heutigen Zeitpunkt - in der breiten Bevölkerung noch nicht genügend Unterstützung geben. Etwas muss aber geschehen – und das möglichst bald – um die jetzige unerträglich gewordene Situation zu erleichtern. Deshalb ist die "Petition Kein Feuerwerk in Wohnquartieren" entstanden. Es ist zu hoffen, dass eine Verbannung von Feuerwerk aus den Wohnquartieren den Schwerstbetroffenen etwas Erleichterung verschafft!
Nur durch
zahlreiche Unterschriften kann wirklich etwas bewirkt werden!
Was kann ich selber gegen die Feuerwerkerei tun?
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Sammeln Sie möglichst viele Unterschriften, geben Sie die Petition weiter: an Ihren Arzt, Tierarzt, Bekannte und Verwandte. Vielleicht kennen Sie Geschäfte, Gemeindezentren etc. in denen Sie die Petition auflegen dürfen? |
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Schreiben Sie Leserbriefe. |
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Schildern Sie Ihrer Gemeindeverwaltung das Problem. |
Beschweren Sie sich jedes Mal, wenn zwischendurch in Ihrer Nähe Feuerwerk abgebrannt wird, bei der Polizei à verweisen Sie auf den betreffenden Artikel im Ortspolizeireglement Ihrer Gemeinde und/oder berufen Sie sich ab 22.00 Uhr auf "Störung der Nachtruhe". |
Susanne von Dach, stop-fireworks.org